Interner Bereich
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© Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V.
Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) hält alle Rechte an den Texten, Auswertungsergebnissen, Grafiken, Bildern, Tondokumenten und Videosequenzen, die auf diesen Internetseiten verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung aller beteiligten Erzeugerringe gestattet.
Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) hält alle Rechte an den Texten, Auswertungsergebnissen, Grafiken, Bildern, Tondokumenten und Videosequenzen, die auf diesen Internetseiten verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung aller beteiligten Erzeugerringe gestattet.
Urheberrecht
Die Datenbank „Interaktive Datenbank der Erzeugerringe“ wird über das Internet als „http://www.erzeugerring.info" vertrieben und ist urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Daten vornehmen will;
das schließt insbesondere ein
- das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,
- das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem,
- die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke und zur wiederholten und systematischen Nutzung auch unwesentlicher Teile der Datenbank,
- die Herstellung systematischer Sammlungen,
- die gewerbliche Nutzung.
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des ZDS.
Ein Missbrauch der Datenbank, insbesondere bei Veröffentlichung der Auswertungsergebnisse ohne Abstimmung mit den Erzeugerringverantwortlichen, hat juristische Folgen. Gleichzeitig behalten wir uns das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatzansprüche vor.
Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Daten vornehmen will;
das schließt insbesondere ein
- das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,
- das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem,
- die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke und zur wiederholten und systematischen Nutzung auch unwesentlicher Teile der Datenbank,
- die Herstellung systematischer Sammlungen,
- die gewerbliche Nutzung.
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des ZDS.
Ein Missbrauch der Datenbank, insbesondere bei Veröffentlichung der Auswertungsergebnisse ohne Abstimmung mit den Erzeugerringverantwortlichen, hat juristische Folgen. Gleichzeitig behalten wir uns das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatzansprüche vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Datenbank www.erzeugerring.info
Die Datenbank „Interaktive Datenbank der Erzeugerringe“ wird über das Internet als „http://www.erzeugerring.info" vertrieben und ist urheberrechtlich geschützt.
1. Die Nutzung der Datenbank im internen Bereich ist auf die teilnehmenden Erzeugerringe einschließlich ihrer Berater beschränkt.
2. Der Erzeugerringberater und der Nutzer ohne Zugangsdaten (nachfolgend Nutzer genannt) ist berechtigt, das Ergebnis seiner Recherche auf seinen Arbeitsplatzrechnern oder sein Netzwerk im Wege der Online-Übermittlung zu vervielfältigen. Er darf für die eigene Nachbearbeitung das Ergebnis abspeichern. Es bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des ZDS, wenn der Nutzer darüber hinaus Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Daten vornehmen will; das schließt insbesondere ein
- das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,
- das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem,
- die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke und zur wiederholten und systematischen Nutzung auch unwesentlicher Teile der Datenbank,
- die Herstellung systematischer Sammlungen,
- die gewerbliche Nutzung.
3. Ein Nutzer, der im Auftrag eines Dritten handelt (Informationsmittler), ist befugt, die abgefragten Daten einmalig zur Weiterleitung an den Dritten zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn er sicherstellt, dass er ihm dabei die vorgenannten Verpflichtungen auferlegt. Er ist verpflichtet, die Erzeugerringdatenbank als Quelle anzugeben. Er hat die Daten nach der Weiterleitung in seinem System unverzüglich zu löschen.
Die Nutzungsgebühr berechtigt zur Datenbanknutzung von unbestimmten Arbeitsplatzrechnern aus. Der Erzeugerring muss durch die Einrichtung seiner Arbeitsplatzrechner und seines Netzwerkes gewährleisten, dass die Datenbanknutzung weder gleichzeitig noch nacheinander von weiteren Arbeitsplatzrechnern aus erfolgen kann
(sogenannte „concurrent user“). Der ZDS ist berechtigt, hierüber geeignete Nachweise zu verlangen.
4. Der Erzeugerringberater ist verpflichtet, die Zugangskennung zu www.erzeugering.info geheim zu halten. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung die Nutzung der Datenbank durch Dritte möglich oder gibt der Kunde die Kennung an Dritte weiter, ohne dass dem der Verlag vorher schriftlich zugestimmt hat, schuldet der Kunde die entsprechenden Nutzungsgebühr und hat den durch die Verletzung entstehenden Schaden zu tragen. Der ZDS ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages befugt und darf den Online-Zugang sperren. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Im Rahmen der Nutzerkontrolle überwacht „www.erzeugerring.info“ die Cookies der an das System angeschlossenen Arbeitsplatzrechner.Daher ist es erforderlich, dass die Arbeitsplatzrechner des Kunden die Einrichtung von Cookies erlauben.
5. Der ZDS ist berechtigt, sein Leistungsangebot zu ändern, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Der Verlag behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach mindestens einmonatiger Vorankündigung über die Internetseite die tägliche Verfügbarkeit einzuschränken.
6. Im Hinblick darauf, dass der ZDS die Daten nur im Rahmen des zwischen den Erzeugerringen und dem ZDS geschlossenen Vertrages über die organisatorische Betreuung des Online-Angebotes unter Ausschluss der Haftung für die inhaltliche Richtigkeit geliefert erhält und diese Daten nicht überprüfen kann, schließt der ZDS jede Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten aus.
7. Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Vertragschließenden mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner.
8. Zahlungen sind rein netto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu leisten. Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus ist der Bundesanzeiger Verlag berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges die Leistungen einzustellen.
9. Angebote des ZDS sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag über die Lieferung und Nutzung der Dienste kommt zustande mit der Gegenzeichnung der Vertrages für die Nutzung der Erzeugerringdatenbank durch den ZDS.
10. Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass der Verlag seine vollständige Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet (§ 33 Abs. 1 BDSG). Fragen und Profile (laufende Anfragen zu einem fest umrissenen Thema) des Nutzers können vom Verlag ebenfalls maschinell gespeichert und verarbeitet werden.
Der ZDS gewährleistet die vertrauliche Behandlung der genannten Daten. Diese Pflicht besteht auch nach der Vertragsbeendigung fort.
11. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bonn, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Auf das Vertragsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf eine Einhaltung dieser Formvorschrift kann von keinem der Vertragschließenden verzichtet werden.
14. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1. Die Nutzung der Datenbank im internen Bereich ist auf die teilnehmenden Erzeugerringe einschließlich ihrer Berater beschränkt.
2. Der Erzeugerringberater und der Nutzer ohne Zugangsdaten (nachfolgend Nutzer genannt) ist berechtigt, das Ergebnis seiner Recherche auf seinen Arbeitsplatzrechnern oder sein Netzwerk im Wege der Online-Übermittlung zu vervielfältigen. Er darf für die eigene Nachbearbeitung das Ergebnis abspeichern. Es bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des ZDS, wenn der Nutzer darüber hinaus Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Daten vornehmen will; das schließt insbesondere ein
- das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,
- das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem,
- die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke und zur wiederholten und systematischen Nutzung auch unwesentlicher Teile der Datenbank,
- die Herstellung systematischer Sammlungen,
- die gewerbliche Nutzung.
3. Ein Nutzer, der im Auftrag eines Dritten handelt (Informationsmittler), ist befugt, die abgefragten Daten einmalig zur Weiterleitung an den Dritten zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn er sicherstellt, dass er ihm dabei die vorgenannten Verpflichtungen auferlegt. Er ist verpflichtet, die Erzeugerringdatenbank als Quelle anzugeben. Er hat die Daten nach der Weiterleitung in seinem System unverzüglich zu löschen.
Die Nutzungsgebühr berechtigt zur Datenbanknutzung von unbestimmten Arbeitsplatzrechnern aus. Der Erzeugerring muss durch die Einrichtung seiner Arbeitsplatzrechner und seines Netzwerkes gewährleisten, dass die Datenbanknutzung weder gleichzeitig noch nacheinander von weiteren Arbeitsplatzrechnern aus erfolgen kann
(sogenannte „concurrent user“). Der ZDS ist berechtigt, hierüber geeignete Nachweise zu verlangen.
4. Der Erzeugerringberater ist verpflichtet, die Zugangskennung zu www.erzeugering.info geheim zu halten. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung die Nutzung der Datenbank durch Dritte möglich oder gibt der Kunde die Kennung an Dritte weiter, ohne dass dem der Verlag vorher schriftlich zugestimmt hat, schuldet der Kunde die entsprechenden Nutzungsgebühr und hat den durch die Verletzung entstehenden Schaden zu tragen. Der ZDS ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages befugt und darf den Online-Zugang sperren. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Im Rahmen der Nutzerkontrolle überwacht „www.erzeugerring.info“ die Cookies der an das System angeschlossenen Arbeitsplatzrechner.Daher ist es erforderlich, dass die Arbeitsplatzrechner des Kunden die Einrichtung von Cookies erlauben.
5. Der ZDS ist berechtigt, sein Leistungsangebot zu ändern, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Der Verlag behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach mindestens einmonatiger Vorankündigung über die Internetseite die tägliche Verfügbarkeit einzuschränken.
6. Im Hinblick darauf, dass der ZDS die Daten nur im Rahmen des zwischen den Erzeugerringen und dem ZDS geschlossenen Vertrages über die organisatorische Betreuung des Online-Angebotes unter Ausschluss der Haftung für die inhaltliche Richtigkeit geliefert erhält und diese Daten nicht überprüfen kann, schließt der ZDS jede Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten aus.
7. Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Vertragschließenden mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner.
8. Zahlungen sind rein netto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu leisten. Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus ist der Bundesanzeiger Verlag berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges die Leistungen einzustellen.
9. Angebote des ZDS sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag über die Lieferung und Nutzung der Dienste kommt zustande mit der Gegenzeichnung der Vertrages für die Nutzung der Erzeugerringdatenbank durch den ZDS.
10. Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass der Verlag seine vollständige Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet (§ 33 Abs. 1 BDSG). Fragen und Profile (laufende Anfragen zu einem fest umrissenen Thema) des Nutzers können vom Verlag ebenfalls maschinell gespeichert und verarbeitet werden.
Der ZDS gewährleistet die vertrauliche Behandlung der genannten Daten. Diese Pflicht besteht auch nach der Vertragsbeendigung fort.
11. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bonn, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Auf das Vertragsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf eine Einhaltung dieser Formvorschrift kann von keinem der Vertragschließenden verzichtet werden.
14. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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